Yearly Archives: 2021

Digitaler Elternabend Nachlese

Das Team der Schulsozialarbeit veranstaltete in Kooperation mit dem Gymnasium am 15.07.21 einen Digitalen Elternabend zu dem alle Eltern des Gymnasiums zu einem Austausch eingeladen waren. Insgesamt waren ca. 60 Eltern anwesend und konnten Fragen stellen, Erfahrungen austauschen und Tipps und Ratschläge rund um das Thema „Medien“ einholen. Das Team der Schulsozialarbeit bedankt sich an dieser Stelle nochmal für die „rege“ Teilnahme und das Interesse. Unsere Kontaktadressen finden Sie auf der Homepage des Gymnasiums. Darüber hinaus sind, wie versprochen, untenstehend noch einmal wichtige und hilfreiche Adressen aufgelistet, die aus unserer Perspektive eine Menge an Informationen und Unterstützung im Bereich Mediennutzung für Schüler, Eltern und Fachkräfte bieten.

Elke Anders-Lasch, Heiner Röschinger, Jens Jongebloed

www.klicksafe.de

www.schau-hin.info

www.mediennutzungsvertrag.de

Psychologische Beratungsstelle Walldorf

06221/765808

Mail: info@psycho-berat.de

www.psycho-berat.de


Zentrum für Psychologische Psychotherapie (ZPP)

SPEZIALSPRECHSTUNDE INTERNET- UND COMPUTER-
SPIELABHÄNGIGKEITDIAGNOSTIK UND BEHANDLUNG
VON KINDERN, JUGENDLICHEN
EXZESSIVEM MEDIENGEBRAUCH


Universität Heidelberg
Bergheimer Straße 58 a
69115 Heideberg
E-Mail: zpp@zpp.uni-hd.de
www.zpp.uni-hd.de
Anmeldung für Kinder und Jugendliche (bis 21 Jahre):
06221/54-7907

Der BIG CHALLENGE WETTBEWERB 2021

Die Schüler und Schülerinnen unseres Gymnasiums konnten 2021 zum vierzehnten Mal am europaweiten Englischwettbewerb The Big Challenge teilnehmen – coronabedingt wie auch letztes Jahr mit der Onlineversion bequem von zuhause.

Der Test bestand aus 55 Multiple Choice-Fragen, welche nach Kompetenzen sortiert und durch Bild- und Textelemente veranschaulicht waren. Die Online-Version hat den zusätzlichen Vorteil, dass sie durch original muttersprachliche Tondokumente noch abwechslungsreicher als die Papierversion gestaltet ist.

Entsprechend ihrer Klassenstufe mussten die Schüler aus Klasse 6 bis 9 Fragen zu englischsprachigen Ländern und deren Kultur beantworten. So gab es zum Beispiel Fragen zu den Kronjuwelen und James Bond, zu den britischen Parteien, den Sternen auf der amerikanischen Flagge und den beliebten peanut butter and jelly sandwiches. Neben solchen landeskundlichen Aspekten war natürlich auch ein gutes Grundwissen in Bezug auf Hörverstehen, Aussprache, Wortschatz und Grammatik gefragt. Ziel des Wettbewerbs ist es, den Schülern die Möglichkeit zu geben, ihre Englischkenntnisse auf spielerische Weise zu überprüfen.

Die Schülerinnen und Schüler können sich nun in den letzten Schultagen vor den Sommerferien über ihre Preise freuen. Alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden mit einer Urkunde, einem Poster und einem Bleistift belohnt; zusätzlich erhalten die bestplatzierten Teilnehmer zum Beispiel eine Medaille, einen Pokal oder ein Sieger-T-Shirt, eine Powerbank, einen Wandkalender oder eine englische Lektüre.

Als Jahrgangsbeste am Gymnasium Walldorf haben sich Daniel Schindler (Klassenstufe 6), und Stella Vossen (Klassenstufe 9) durchgesetzt. Vivan Chandrasekhara (Klassenstufe 7) erreichte zusätzlich den 7. Platz landesweit und Boyan Valchev (Klassenstufe 8) den 4. Platz landesweit!

Herzlichen Glückwunsch an alle Teilnehmer!

Elke Hoch

(Verpasste) Augenblicke – ein Videoprojekt des Theater- und Literaturkurses (KS I)

Kaum ein zeitliches Phänomen fasziniert die Menschen so sehr wie „der Augenblick“. Als „Moment zwischen Ewigkeit und Zeit“ (Kierkeegards) lässt der Augenblick zwischen Menschen, die ihn gemeinsam erleben, eine unbeschreibliche Magie entstehen. Die letzten anderthalb Jahre haben uns alle erleben lassen, wie sehr wir gemeinsame Augenblicke brauchen.

Ausgehend von Texten von Konstantin Wecker über Friedrich Hebbel, Franz Kafka, Wolfgang Borchert bis hin zu Hildegard Knef und Improvisationen mit imaginiertem Partner zeigt der Theater- und Literaturkurs verschiedene Bilder und Kurzszenen, die Assoziationen rund um den „Augenblick“ ermöglichen.

Ein besonderen Dank gilt Max Horst (KS I), der uns mit Kamera, Schnitt und allem „Filmtechnischen“ professionell betreut und unterstützt hat.

Jonas Rehm

Hier geht’s zum Video: https://cloud.walldorf.de/login/s/kMFA4qH9i66FQar

Ein Song für Bewegung und Zusammenhalt

Mit seinem Song „Wir stehen zusammen“ trifft Lucas-Paul Beute (7d) sicher einen Nerv der Zeit: Der Zusammenhalt über sämtliche Grenzen hinweg und die Bewegung, die Kinder anstoßen können, stehen hier ganz im Mittelpunkt.
Lucas-Paul schreibt seine Songs selbst und nimmt nun mit diesem Titel an einem Schulwettbewerb zur Entwicklungspolitik teil. Der Wettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und wird von zahlreichen Schulen begleitet.
Ab Mittwoch, 02.08.21., beginnt ein Voting, bei dem für die eingereichten Beiträge abgestimmt werden kann. Das Reinhören lohnt sich!

Lucas-Pauls Song mit Video

Schulwettbewerb Entwicklungspolitik

Eingereichte musikalische Beiträge

Verkehrte-Welt-Momente | AG Kreatives Schreiben

Du hast manchmal das Gefühl, die Welt steht Kopf? Dann haben wir genau das Richtige für dich: Unsere neue Reihe mit „Verkehrte-Welt-Momenten“. Wir spielen darin die Frage „Was wäre, wenn…?“ auf drei ganz unterschiedliche Arten durch. Außerdem im Programm: ein Romankapitel über einen Zirkus voller Emotionen, ein Poetry Slam über das Ende einer Liebe und ein Gedicht über das erstaunliche Innenleben von Zellen (nicht nur für Biofünfstünder!).

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Verkehrte Welt Momente

Der Zirkus ist in der Stadt – JuliK

Tausend Jahre – Lilly

Apoptose – Maitreyi

Über Fragen, Anregungen und Feedback zu unseren Texten freuen wir uns sehr. Schreib uns dazu gerne eine Mail an kreativ@gymnasium-walldorf.de!

Alle Texte – auch aus den letzten Schuljahren – findet ihr hier.

Pop- und Rockband-AG: „Today together“

„Today together“ – der Song

Florian Baier, 10D, „Smartphone ohne Grenzen“ Crossover-Ansatz zwischen analoger Zeichnung und digitaler Fotografie (Projekt im Fernunterricht unter Kunstlehrerin Hanna Becker)

Auch die drei NeuntklässlerInnen der Band möchten Ihnen einen Höreindruck ihres Songs „Today Together“ zum Besten geben. Die Herangehensweise war hierbei eine andere als in Stufe 8 (lesen Sie hierzu auch den Artikel „Pop- und Rockband-AG – Auch im Homeschooling ruht die Kreativität nicht“). Bei den Proben im Präsenzunterricht wurde an der Harmonik gefeilt, es ging um die Entwicklung der Chords für Verse, Pre-Chorus und Chorus und auch um eine einprägsame Melodie. Danach wurde am Schlagzeug ein passender Beat gefunden. Vor Weihnachten stagnierte der Prozess dadurch, dass sich das Songwriting schwierig gestaltete. Die Kreativ-Schreiben-AG konnte uns schnell einige Songtexte schicken, da wir schon im letzten Schuljahr kooperiert und am Schuljahresanfang Lyrics für Songs angefragt hatten. Herzlichen Dank an dieser Stelle an alle aus der AG, die uns Lyrics geschickt haben und auch an die AG-Leiterin Katja Kamuf und den AG-Leiter Johannes Schubert. Die Band entschied sich für den Text „Glücksmomente“ von der Elftklässlerin Julia Klee, deren Lyrics „Hallo Welt“ wir im letzten Jahr in einem vom „Verein der Freunde und Förderer des Gymnasium Walldorf“ermöglichten Band-Coaching mit Studenten der Popakademie vertont hatten. Durch Corona war von „Hallo Welt“ jedoch keine Aufnahme möglich, vor allem, da sich die Band-Besetzung in diesem Schuljahr änderte. Julias Lyrics orientieren sich an folgenden Inhalten:

https://www.gymnasium-walldorf.de/wp-content/uploads/2020/07/Gluecksmomente.pdf

Auf die Bitte der Bandmitglieder stellte sich Julia Klee der Aufgabe, ihren schon vollendeten Songtext in die englische Sprache zu übertragen und an die melodische Grundstruktur anzupassen. Sie selbst sagt dazu:

Ich habe mich sehr gefreut auch dieses Jahr wieder für die Schulband schreiben zu dürfen. Der Song ist wirklich toll und hörenswert geworden. Auch wenn das Übersetzen ins Englische und das Anpassen an die Melodie schon anspruchsvoll waren, hat das Ganze sehr viel Spaß gemacht. Der Song soll Freude machen und Hoffnung geben. Wir möchten daran erinnern, dass es sich immer lohnt seine Liebe mit anderen zu teilen.

Linda Reuter spielte und sang in den Online-Proben nach den Winterferien die Vocals, die Guitar, und die Keys ein. Sie nahm Gesang und Gitarre gleichzeitig mit dem Handy auf, der Orgelsound bekam eine eigene Spur und das Schlagzeug wurde mit einer App im mit der Band zuvor besprochenen Stil hinzugefügt.

Today Together

Verse 1

Feeling cold missing home

All that you´re seeing is darkness

You feel weak you´re so alone

Changing your life seems hopeless

Pre- Chorus

Then take a breath and hold on

Stop the circle of sad thoughts

Listen to your inner voice

Chorus

Let us share our love tonight

Come on, have a great time

Let´s forget those lonely moments

Our love never ends

FFP2-Maske im Bus

Mit den neuen bundesweiten Regelungen zum Infektionsschutz gilt ab dem 23.04.2021 eine verschärfte Maskenpflicht in allen Stadt- und Landkreisen mit einer Inzidenz über 100, also aktuell fast im gesamten Verbundgebiet.

Die Fahrgäste sind nun verpflichtet, FFP 2 Masken (Atemschutzmasken) zu tragen. Medizinische Masken wie beispielsweise OP-Masken sind für Fahrgäste nur noch bei einer Inzidenz unter 100 erlaubt.

Der VRN ist der Ansicht, dass die Maskenpflicht unabhängig von der Inzidenz im Verbundverkehr überall gleich gehandhabt werden sollte. Eventuell wird dies im Rahmen der Anpassung der Coronaverordnungen der Länder auch so geregelt werden.

Diese Regelung betrifft alle Schüler ab 6 Jahren.

Testpflicht (Corona-Tests als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht)

Aktualisiert am 20.04.2021, 14:00 Uhr

Liebe Erziehungsberechtigte unserer Schüler/innen, liebe Schüler/innen,

Schüler/innen, die ab der kommenden Woche am Präsenzunterricht teilnehmen wollen, benötigen hierzu als Voraussetzung zwei negative Antigentests pro Schulwoche.

Ursprünglich war eine solche Testpflicht ab einer 7-Tages-Inzidenz von 100 vorgesehen, sie soll aber laut Schreiben aus dem Kultusministerium vom 14.04.2021 in Zukunft inzidenzunabhängig gelten.

Zitat: „Zwischenzeitlich wurde auf der Bundesebene ein Gesetzentwurf zur Änderung des lnfektionsschutzgesetzes erstellt, der eine inzidenzunabhängige Testpflicht an den

Schulen mit zwei Testungen pro Woche bei Teilnahme am Präsenzunterricht vorsieht….  Deshalb gilt die in dem Schreiben bereits dargestellte Testpflicht im Präsenzunterricht nicht erst bei einer überschrittenen Sieben-Tages-lnzidenz von 100, sondern generell.“

Für die Teilnahme an der Testung benötigt die Schule die Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten / Personensorgeberechtigten, bei Schüler/innen ab dem 14. Lebensjahr zusätzlich auch die Unterschrift der Schülerin bzw. des Schülers. Bei Volljährigen genügt die Unterschrift der zu testenden Person.

Ich übermittle Ihnen mit dieser Nachricht:

  1. das Anschreiben „Testung in der Schule“
  2. die Anlage 01: „Information zur Corona Selbsttestung“
  3. die Anlage 02. „Vordruck Erklärung“

Wichtig ist, dass die unterschriebene Erklärung am kommenden Montag, 19.04.2021, oder dem ersten Tag der Anwesenheit in der Schule mitgebracht wird.

Sie ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Testung und damit am Präsenzunterricht.

Die Erklärungen der Schüler/innen der Klassenstufen 5 bis 10 werden eingesammelt.

Die Erklärungen der Schüler/innen aus den beiden Kursstufen sind von den Schülerinnen und Schülern stets mitzuführen.

Das Dokument „Vordruck Erklärung“ ist sehr umfangreich; es umfasst insgesamt 7 Seiten. Wir bitten deshalb darum, dass nur die beiden letzten Seiten („III: Erklärung zur Teilnahme von Schülerinnen und Schülern zur Selbsttestung…“) als Ausdruck mit in die Schule gebracht werden.

Sollten Sie nicht die Möglichkeit eines Ausdrucks daheim haben, so liegen Erklärungen in Papierform in unserem Sekretariat zur Abholung bereit.

Die erforderliche Erklärung liegt im Sekretariat auch in den Sprachen Englisch, Französisch, Türkisch und Arabisch aus.

Bitte nehmen Sie unbedingt die Informationen der Anlage 01 zur Kenntnis. Sie informiert Sie unter anderem darüber, was bei einem positiven Testergebnis passiert.

Mit freundlichen Grüßen

Gerald Kiefer

Wie läuft die Testung in der Schule ab?

Klassen 5-10

Montags und mittwochs werden in der ersten Unterrichtsstunde des Tages die Schnelltests von den Fachlehrkräften in den Klassenzimmern durchgeführt.

Kursstufe 1

Montags und mittwochs werden in der jeweils ersten Unterrichtsstunde die Tests in den Kursräumen mit der Kurslehrkraft durchgeführt. Von der zweiten bis zur dritten Stunde ist das Testzentrum für die Kursstufe im Oberstufenraum geöffnet. Dort werden die Kursstufenschülerinnen und Kursstufenschüler getestet, deren Unterricht erst nach der zweiten Stunde beginnt. Für die Testung sind mind. 25 Minuten Zeit vor Unterrichtsbeginn einzuplanen. Der nach der Testung ausgegebene Nachweis über ein negatives Testergebnis ist stets mitzuführen und zu Beginn jedes Unterrichts vorzuweisen.

Verhinderung beim regulären Testangebot

Wenn eine Schülerin oder ein Schüler beim regulären Testangebot fehlt, meldet er sich nach Betreten der Schule umgehend im Sekretariat. Eine Nachtestung wird in die Wege geleitet, falls kein externer Negativtestnachweis vorgelegt werden kann. Es muss sich hierbei um einen aktuellen Testnachweis handeln, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Gibt es Ausnahmen von der Testpflicht in der Schule?

  1. „Wird ein Test verweigert oder ist das Testergebnis positiv, ist eine Teilnahme am Präsentunterricht oder der Notbetreuung NICHT möglich.“
  2. Der Präsenzpflicht ist in BW aber „weiterhin ausgesetzt. Eltern die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, können dies der Schule formlos anzeigen.
  3. Ausnahme von der Testpflicht gibt es „für die Teilnahme an Abschlussprüfungen“, d.h. für unsere diesjährigen Abiturientinnen und Abiturienten.

Die zweite Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 17. April 2021 besagt zudem:


4. Für Personen, die weder einen Nachweis über eine negative Testung auf das Coronavirus erbringen, noch eine Impfdokumentation oder einen Nachweis über eine bestätigte Infektion …, besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot“ für die Schule.


5. Der Nachweis der Testung kann erbracht werden ….

a. entweder durch die Teilnahme an der Testung in der Schule (in jeder Schulwoche zwei COVID-19-Schnelltests; bei einer Anwesenheit von maximal drei Tagen in Folge mindestens ein Test),

b. oder durch den Nachweis (BESCHEINIGUNG) einer (extern durchgeführten) Testung mit negativem Ergebnis.


Als weiterführende Schule akzeptieren wir nur TAGESAKTUELLE Schnelltests von ANERKANNTEN TESTSTELLEN, keine Schnelltests, welche daheim in Eigenregie daheim durchgeführt worden sind.


6. Von der Testpflicht ausgenommen sind

  • geimpfte Personen im Sinne des § 4a Absatz 2 der Verordnung sowie
  • genesene Personen im Sinne des § 4a Absatz 3 der Verordnung.

a. Als geimpfte Personen … gelten alle Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung (i.d.R. nach der zweiten Impfung) mittels Impfdokumentation (NACHWEIS) vorweisen können.
b. Als genesene Personen …. gelten alle Personen, die bereits selbst positiv getestet waren (NACHWEIS über eine mittels PCR-Test bestätigte Infektion), die keiner Absonderungspflicht mehr unterliegen und deren nachgewiesene Infektion höchstens sechs Monate zurückliegen.

Ist die Teilnahme an Klassenarbeiten oder Klausuren ohne Teilnahme am Präsenzunterricht möglich?

Die zweite Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 17. April 2021 besagt:


1. „Sofern und soweit Präsenzunterricht stattfindet, erklären die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler gegenüber der Schule, ob sie die Schulpflicht im Fernunterricht an Stelle des Präsenzunterrichts erfüllen möchten. Die Pflicht zur Teilnahme an schriftlichen Leistungsfeststellungen in der Präsenz kann auch bei einer Entscheidung gegen den Präsenzunterricht von der unterrichtenden Lehrkraft festgelegt werden.“


2. „Für Personen, die weder einen Nachweis über eine negative Testung auf das Coronavirus erbringen, noch eine Impfdokumentation oder einen Nachweis über eine bestätigte Infektion … vorlegen, besteht ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für die Einrichtungen. …. In diesen Fällen ist Fernunterricht vorzusehen.“


3. „Das Zutritts- und Teilnahmeverbot …. besteht nicht …. für die Notengebung erforderlichen schulischen Leistungsfeststellungen, soweit diese für die Erfüllung der Mindestanzahl der Leistungsfeststellungen zwingend erforderlich sind, bei durchgängiger Wahrung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sowie bei räumlicher Trennung von den Mitschülerinnen und Mitschülern, die den Nachweis …. erbracht haben.


Die Teilnahme an für die Leistungsfeststellung erforderlichen schriftlichen Klassenarbeiten und Klausuren wird von der Schule organisatorisch ermöglicht. Die Schule gibt hierfür den organisatorischen Rahmen vor.

Gerald Kiefer