Anmeldung Klasse 5

Das Gymnasium Walldorf stellt sich vor:

Mit dieser Infobroschüre möchten wir Ihnen unsere Schule kurz vorstellen.

Der Tag der offenen Tür findet am 04.02.2023 von 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr statt (Informationen auf der zentralen Seite der Homepage).

Einen ersten Eindruck vom Gymnasium Walldorf bietet der Film über die Schule auf unserer Homepage.

Diese Präsentation bündelt die wichtigsten Informationen über unsere Schule.

Zwei weitere Präsentationen stehen bereit, um über die Wahl der zweiten Fremdsprache Auskunft zu geben:

Französisch

Latein

Und hier erhalten Sie Informationen zum Anmeldeverfahren:

Anmeldetage: Montag, 06.03. bis Donnerstag, 09.03.2023
Anmeldezeiten: jeweils von 9:00 bis 12:00 und von 14:30 bis 17:00 Uhr

Wichtiger Hinweis: Um längere Wartezeiten bei der Anmeldung zu vermeiden, bitten wir Sie dringend das Anmeldeformular bereits vorab online auszufüllen, auszudrucken und zur Anmeldung mitzubringen. Den Ausdruck legen Sie uns bitte mit den Unterschriften der Erziehungsberechtigten versehen vor.

Das Online-Formular erreichen Sie ab 15.02.2023 über die Startseite unserer Homepage.

Wie in den vergangenen Jahren kann die Anmeldung auch 2023 fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail erfolgen.“

Wichtiger Hinweis: Für eine rechtsgültige Anmeldung müssen die erforderlichen Formulare (Anmeldeblatt der Grundschule im Original, Grundschulempfehlung, Anmeldeformular zur Datenerfassung des Gymnasiums) mit den Unterschriften der Erziehungsberechtigten am letzten Anmeldetag im Sekretariat der Schule vorliegen.

Folgende Unterlagen benötigen Sie:

  1. Anmeldeblätter der Grundschule (Formular zur Anmeldung an der weiterführenden Schule und Grundschulempfehlung) im Original (Blatt 3 und Blatt 4 mit dem Dreieck-Symbol)
  2. Geburtsurkunde als Identitätsnachweis (in Kopie)
  3. Ein Passbild (für die Schülerdatei)
    Hinweis: ein zweites Passfoto ist bei Antrag für das MAXX-Ticket erforderlich
  4. Anmeldebogen unserer Schule, der bereits ab Mittwoch, 15.02.2023 auf der Homepage aus­gefüllt werden kann

Hinweis: Die Halbjahresinformation der Klasse 4 muss nicht vorgelegt werden, wenn Ihr Kind bereits bisher in BW schulpflichtig war.