Einwilligung für Zusatztestung in der Schule

Einwilligungsformular Zusatztestung.pdf Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, die neuen Vorgaben in den Corona Verordnungen und die Aussagen vom Kreis- bzw. Landesgesundheitsamt hinsichtlich der Schultestungen/Testungen möchte ich kurz zusammenfassen und um ein schulisches Angebot erweitern. Positive Schultests führten bisher zur sofortigen Absonderung des Schulkindes mit der Vorgabe diesen überwachten Schnelltest mit einem PCR Test zu verifizieren. War auch der PCR Test positiv, hatte die Absonderung für 10 Tage Bestand und man konnte sich am 7. Tag der Absonderung (Tag des positiven Tests ist dabei als Tag 0 zu zählen) durch einen negativen Schnelltest bei einem Leistungserbringer (Teststation, Apotheke, Arztpraxis) freitesten, wenn man mindestens 48h symptomfrei ist. Ab sofort soll ein positiver Schultest schnellstmöglich (am selben Tag) von einem Leistungserbringer verifiziert werden. Ein PCR-Test z.B. im Drive-In Testzentrum Reilingen (Termine kann man online buchen) ist zwar weiterhin möglich, die PCR-Tests werden aber rar und die Ergebnisauswertung dauert teilweise sehr lange. Deshalb ist es jetzt möglich, diesen positiven Schultest durch einen Schnelltest von einem oben erwähnten Leistungserbringer überprüfen zu lassen. Ist dieser positiv, bedeutet es die oben beschriebene Absonderung von 10/7 Tagen. Ist dieser negativ, kann mit diesem Nachweis das Schulkind wieder in die Schule kommen. Dieser Nachweis ist wieder im Sekretariat nach dem Betreten der Schule vorzuzeigen. schulisches Angebot: Ab kommenden Montag werden wir als Schulzentrum in unseren Räumlichkeiten für positiv in der Schule getestet Schulkinder eine Möglichkeit einrichten, diesen Test hier in der Schule zu verifizieren. Es erschien uns höchst sinnvoll, diesen Test qualitativ vom Schultest abzuheben, damit es nicht nur eine quasi Wiederholung des Schnelltests ist. Durchgeführt wird dieser Schnelltest von geschultem Personal der Stadtapotheke. Wenn dieser Test negativ ist, kann das Kind einfach wieder in den Unterricht. Ansonsten gilt das Kind als erkrankt und die oben beschriebene 10/7 Tage Absonderungspflicht greift. Um an diesem Test teilzunehmen, benötigen wir im Falle der Teilnahme durch das Kind die Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Im Anhang und auf der Homepage ist diese zu finden. Die Kinder sollten diese unterschriebene Einwilligung in der Schultasche mit sich führen, damit im Falle eines positiven Schultests das Angebot im Hause genutzt werden kann. i.A. der Schulleitung Jürgen Brunsch